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„Moorhuhn-Prozess“: Haftstrafen gegen zwei ehemalige Phenomedia-Vorstände

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Veröffentlicht: 20:06, 14. Feb. 2009 (CET)
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Bochum (Deutschland), 14.02.2009 – Im so genannten Moorhuhn-Prozess wurden am 13. Februar 2009 vom Bochumer Landgericht zwei frühere Vorstände des insolventen Computerspielentwicklers phenomedia publishing Gmbh (vormals Phenomedia AG) wegen verschiedener Betrugsdelikte für schuldig befunden und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Insolvenzantrag wurde 2002 angestrengt und das Vermögen durch den Insolvenzverwalter verwertet, dieses Verfahren läuft noch weiter.

Zuletzt blieben noch zwei der sechs Angeklagten übrig, die Verfahren gegen zwei Mitangeklagte waren im Laufe des viereinhalb Jahre dauernden Prozesses gegen Auflagen oder Geldstrafen eingestellt worden. Zwei weitere Angeklagte waren bereits zuvor zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Nach 117 Prozesstagen wurden die anderen beiden Beschuldigten, ein früherer Vorstandschef und ehemaliger Finanzvorstand, wegen Bilanzfälschung, Kreditbetruges und Untreue zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und zehn Monaten respektive drei Jahren verurteilt. Nach Angaben eines Sprechers des Bochumer Landgerichts wird die Strafvollstreckung im offenen Vollzug stattfinden, wodurch die Verurteilten tagsüber normal arbeiten können und die Nacht in Haft verbringen.

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Quellen