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F5-Jets des österreichischen Bundesheeres stiegen wegen französischer Linienmaschine auf

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Graz (Österreich), 09.10.2005 – Am Samstag, den 01.10.2005 stiegen in Graz zwei Jets des Typs „Northrop F-5“ des österreichischen Bundesheeres auf. Die Abfangjäger wurden wegen eines französischen Turboprop-Flugzeugs alarmiert, das in den österreichischen Flugraum eingeflogen war.

Die Linienmaschine befand sich auf dem Weg in die Slowakei, als sie gegen 10:00 Uhr den österreichischen Luftraum erreichte. Normalerweise starten die Abfangjäger nach einem Alarm über wenig bewohntem Gebiet südlich von Graz. Wegen der Dringlichkeit stiegen sie in dem Fall jedoch direkt über dem Grazer Stadtgebiet auf. Die beiden F5 stellten die Turboprop gemeinsam mit einer Saab 105. Dieses kleine Aufklärungsflugzeug hatte sich bereits zufällig in der Luft befunden.

Der Presseoffizier der Luftstreitkräfte des Bundesheeres, Oskar Krasser, gab Details zur Abfangaktion bekannt. So flog eine der beiden „Northrop F-5“ unmittelbar hinter der Turboprop mit 15 Sitzen her, die zweite „Northrop F-5“ flog direkt neben die französische Maschine. Der Pilot dieser „Northrop F-5“ verständigte sich mit dem französischen Piloten per Handzeichen. Er deutete ihm an, er möge sich bei der zuständigen Kontrollstelle melden.

Nachdem die Kontrollstelle an die „Northrop F-5“-Jets Vollzug meldete, drehten beide Maschinen wieder ab und flogen nach Graz zurück. Laut Krasser geht die österreichische Luftraumkontrolle davon aus, dass der Pilot der französischen Maschine beim Einflug in den fremden Luftraum die üblichen Anmeldeformalitäten vergessen hatte. Er hätte sich ordnungsgemäß bei der österreichischen Luftraumkontrolle melden müssen.

Dieser Einsatz der beiden F5 war nicht der erste Vorfall in diesem Jahr. Insgesamt waren zuvor bereits 76 Schnellstarts von Abfangjägern erfolgt. Diese Starts sind notwendig, um eventuelle Luftraumverletzungen frühzeitig aufzuklären. Krasser bezeichnete dies folgendermaßen: „Es sind meistens so genannte ,no radio contact'-Situationen.“ Seinen Angaben nach erfolgen seit dem 11. September 2001 grundsätzlich derartige Abfangaktionen immer dann, wenn ein Pilot die Kontaktaufnahme mit der Bodenleitstelle unterlässt.

Militärflugzeuge aus anderen Ländern, die Österreich überfliegen möchten, benötigen dazu grundsätzlich eine Genehmigung, zivile Maschinen nicht, sie müssen sich jedoch rechtzeitig anmelden. Ab und zu kommt es auch vor, dass Maschinen über Österreich fliegen, die sich als zivil ausgeben, in Wirklichkeit jedoch Militärmaschinen sind.

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Quellen