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Volksabstimmung in Ungarn über Staatsbürgerschaft für Auslandsungarn

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Ungarn

Budapest (Ungarn), 05.12.2004 – Die ungarische Bevölkerung entscheidet heute in einer Volksabstimmung, ob Auslandsungarn die Staatsbürgerschaft gewährt werden soll. Hierbei zeichnet sich eine geringe Wahlbeteiligung ab.

Die zur Abstimmung stehende Vorlage verlangt vom Parlament die Verabschiedung eines Gesetzes zur Erteilung ungarischer Pässe an die fünf Millionen Auslandsungarn.

Befürworter und Initiator dieser Vorlage ist die rechte Volkspartei FIDESZ (Opposition), die in dem Gesetz eine Möglichkeit zur Wiedervereinigung sieht, ohne die Grenzen ändern zu müssen. Die sozialistische Regierung von Ferenc Gyurcsány fürchtet, dass viele der Auslandsungarn dann nach Ungarn einwandern würden und die Sozialkassen mit hohen Mehrausgaben belasten würden.

Nach dem 1. Weltkrieg wurde das Kaiserreich Österreich-Ungarn durch den Vertrag von Trianon geteilt und die Grenzen neu gezogen. Dabei kamen viele ungarische Siedlungsgebiete zu anderen Staaten. Von 15 Millionen Magyaren leben seitdem nur zehn Millionen in Ungarn, die restlichen verteilen sich im Wesentlichen auf Serbien, Rumänien und die Slowakei.

Eine zweite Gesetzesvorlage, die ebenfalls zur Abstimmung steht, sieht ein Verbot der Privatisierung des staatlichen Gesundheitssystems vor. Die sozialistische Regierung möchte Teile des Gesundheitssystems durch private Investitionen modernisieren und dadurch Kosten senken. Die konservative Opposition erwartet durch die Privatisierung höhere Kosten für die Patienten. Ärmere Patienten seien dann nicht mehr in der Lage, sich Behandlungen zu leisten.

Quellen